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Die Regierung hat einen Bericht und Antrag verabschiedet, mit welchem sie beim Landtag die Genehmigung der Landesrechnung 2010 beantragt.

Pressekonferenz 8. Juni 2011

Landesrechnung 2010 - Fokus Haushaltssanierung


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In der Sitzung vom 20. Mai 2011 hat der Landtag folgendes Projekte im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts verabschiedet.

Traktandum 21:

Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz; UVerG) gemäss BuA Nr. 45/2011 wurde in der 2. Lesung beraten und verabschiedet.

Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz; UVersG) aufgeworfene Fragen


Diese Massnahme trägt einen wichtigen Teil zur Erreichung des angestrebten Reduktionsziels von 135 Mio. bei. Mit einem Einsparvolumen von CHF 12.5 Mio. bringt die Einsparung bei der NBU das Projekt der Sanierung des Landeshaushalt dem Ziel einen weiteren grossen Schritt näher.

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In der Sitzung vom 12. April 2011 hat der Landtag folgende zwei Projekte im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts verabschiedet, wobei die Anpassung der Finanzzuweisungen das grösste Einzelprojekt bei der Sanierung des Landes-haushaltes darstellt.

Traktandum 8:

Dem Verkehrsdienstbericht sowie dem Finanzbeschluss gemäss BuA Nr. 28/2011 wurde die Zustimmung erteilt, was eine erneute Ausgabenreduktion um CHF -1.35 Mio. gegenüber dem Vorjahr zur Folge hat. Diese Einsparungen wurden durch die Senkung der Subventionen des öffentlichen Verkehrs um 11% seit 2010 ermöglicht.

Verkehrsdienstebericht 2011

Traktandum 16:

Die Festlegung des Mindestfinanzbedarfs für die Jahre 2012–2015 sowie die Anpassung des Finanzzuweisungssystems im Rahmen der Sanierung des Landes-haushalts gemäss BuA Nr. 30/2011 wurde in 2. Lesung beraten und die Abänderungen der entsprechenden Gesetze verabschiedet.

Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Festlegung des Mindestfinanz-bedarfs für die Jahre 2012-2015 sowie die Anpassung des Finanzzuweisungs-systems im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts aufgeworfene Fragen.


Diese zwei Massnahmen tragen einen wichtigen Teil zur Erreichung des angestrebten Reduktionsziels von 135 Mio. bei. Vor allem die Festlegung des Mindestbedarfs für die Jahre 2012–2015 sowie die Anpassung des Finanz-zuweisungssystems an die Gemeinden mit einem Einsparvolumen von ca. CHF 40 Mio. bringen das Projekt der Sanierung des Landeshaushalt dem Ziel einen grossen Schritt näher.

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