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FINANZZUWEISUNGEN

Die Finanzzuweisungen an die Gemeinden bestehen heute aus drei Komponenten: dem 2/3-Anteil an der Grundstücks- und Erwerbssteuer, dem 40%-Anteil an der Kapital- und Ertragssteuer sowie dem eigentlichen Finanzausgleich.

Die liechtensteinischen Gemeinden sind sehr heterogen, sowohl was ihre Grösse als auch ihre Finanzkraft betrifft. Die Verteilung der Steuererträge an die Gemeinden ist aufgrund von deren Heterogenität eine sehr grosse Herausforderung. Weiters sollen die Beträge den Gemeinden noch ausreichend Anreize bieten, sich wirtschaftlich zu verhalten. Der Finanzausgleich richtet sich seit 2008 nach dem Finanzbedarf der Gemeinden. Aus unterschiedlichen Faktoren – wie dem vom Landtag festgesetzten k-Faktor – wird ein Mindestfinanzbedarf berechnet, auf den dann jeweils Sonderzuteilungen folgen.

Für diesen Aufwandbereich hat die Regierung ein Reduktionsziel von CHF 42 Mio. definiert und zu dessen Realisierung dem Landtag Gesetzesanpassungen unterbreitet, welche der Landtag im Frühjahr 2011 beschlossen hat.

 

Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentum Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Festlegung des Mindestbedarfs für die Jahre 2012-2015 sowie die Anpassung des Finanzzuweisungssystems im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts aufgeworfene Fragen

 

Die Festlegung des Mindestbedarfs für die Jahre 2012-2015 sowie die Anpassung des Finanzzuweisungssystems im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts